Schnellladen mit Ökostrom
29.09.2023

Schnellladen mit Ökostrom

Bild: Neuer Schnelllader in Betrieb: Filialleiter Florian Treude, Marcus Krieger, Werkstattleiter Marian Bohn und Wolfgang Keller (von links).

Autohaus Keller setzt Zeichen für nachhaltige Mobilität und stellt markenoffene Ladesäule auf

Olpe. Das Autohaus Keller in Olpe erweitert sein Angebot und setzt ein Zeichen für nachhaltige Mobilität.

Am 1. August wurde eine der größten Ladestationen im Kreis eröffnet, die allen Elektrofahrzeugbesitzern neue Möglichkeiten bietet. Mit einer Leistung bis zu 150 kW und basierend auf 100 Prozent Ökostrom können Fahrzeuge jeder Marke rund um die Uhr und auch außerhalb der Geschäftszeiten schnell aufgeladen werden.

Die Nutzung von Ökostrom ist ein wichtiger Schritt in Richtung umweltfreundlicher Mobilität. Durch den Einsatz von 100 kW geladenem Ökostrom können pro Ladung etwa 80 kg Kohlendioxid eingespart werden.

Das Autohaus Keller trägt somit zur Reduzierung von Emissionen bei und unterstützt die Bemühungen um eine sauberere Umwelt. Durch die Nähe zur Innenstadt können Fahrzeuge stressfrei geladen werden. Insbesondere für Pendler und Besucher der Stadt sei die Ladestation eine ideale Möglichkeit, das Fahrzeug schnell und unkompliziert aufzuladen, teilt das Autohaus mit.

Passend zum Jubiläum der Filiale Olpe, die im Mai 25 Jahre alt wurde, ist das Autohaus Keller zum „Beyond Zero*-Standort (BZ) in Südwestfalen von Toyota Deutschland ernannt worden. Bundesweit wurden nur etwa 30 Standorte eingesetzt. BZ-Ansprechpartner für das Gesamtunternehmen Keller ist der Olper Filialleiter, Florian Treude.

Durch die Nähe zur Autobahn liege das BZ-Center ideal, um vor, während und nach einer größeren Fahrt die Batterien aufzuladen. Damit werde die Reichweitenangst bei Elektrofahrzeug-Besitzern weiter minimiert und die Elektromobilität noch attraktiver gemacht, so die Mitteilung der Firma.

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

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